AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Pointchamp GmbH (im Folgenden: Pointchamp) bietet auf der Internetseite www.pointchamp.de (im Folgenden: Webseite) eine cloudbasierte Personalmanagement-Software (im Folgenden: Software) für kleine und mittelgroße Unternehmen, insbesondere zu den Themen Mitarbeiterbindung, -entwicklung & -kommunikation, an.
1.2. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Nutzungsverträge (im Folgenden „Verträge“ genannt), die zwischen Pointchamp und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des §13 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, über die Webseite geschlossen werden.
1.3. Abweichende AGB des Kunden finden auf Verträge keine Anwendung, es sei denn, Pointchamp stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.
2. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Pointchamp, Testzeitraum
2.1. Das auf der Webseite bereitgestellte Angebot sowie die dort bezeichnete und beschriebene Software-Nutzung, stellt kein verbindliches Angebot von Pointchamp dar.
2.2. Die Nutzung der Software von Pointchamp setzt die Erstellung eines Kunden Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Durch Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenfreie Nutzung der Software für Testzwecke ab. Dieses Angebot kann Pointchamp mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Account oder dem Versand einer Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für den eingerichteten Account annehmen.
2.3. Durch den Abschluss eines Vertrags zur kostenfreien Nutzung gemäß Ziffer 2.2. räumt Pointchamp dem Kunden das Recht ein, die Software ab Gewährung des Zugangs zur Software bzw. Mitteilung der Zugangsdaten durch Pointchamp für 14-Tage ausschließlich zu Testzwecken zu nutzen (Testphase). Jedem Kunden steht nur eine Testphase zu. Auf Anfrage bei Pointchamp unter kann die Testphase jedoch verlängert werden. Ob die Testphase allerdings verlängert wird, liegt ausschließlich im Ermessen von Pointchamp. Nach Ablauf der Testphase wird der Account des Kunden gesperrt. Eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software erfolgt nicht.
2.4. Nach Ablauf der Testphase gemäß Ziffer 2.3. hat der Kunde die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software mit Pointchamp abzuschließen. Dabei kann der Kunde zwischen den angebotenen Software Versionen („Essential“ & „All-in-One“) mit unterschiedlichem Umfang wählen.
2.5. Für den Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung erstellt Pointchamp auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform, welches vom Kunden durch Bestätigung in Textform, Schriftform oder mündlich, spätestens aber durch Zahlung der Rechnung, angenommen wird.
3. Leistungen, Wechsel der Versionen
3.1. Pointchamp stellt dem Kunden für die Laufzeit eines Vertrags den Zugang zu der auf der Webseite angebotenen und vom Kunden ausgewählten Version der Software als Software-as-a-Service (im Folgenden: SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Software-Version ergibt sich aus der Beschreibung auf der Webseite unter der Rubrik „Funktionen”. Eine einmalige Einrichtungsgebühr ist ebenfalls Gegenstand eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software. Weitere Leistungen können von Pointchamp auf Basis eines gesonderten Angebots erbracht werden.
3.2. Der Kunde kann grundsätzlich jederzeit mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Kundenzugangs durch Pointchamp zwischen den angebotenen Versionen der Software wechseln. Die daraus resultierende Vergütung ergibt sich aus den Ziffern 7.7. und 7.8. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.3. Kunden mit einem kostenpflichtigen Vertrag zur Nutzung der Software müssen für eine Änderung der Version den Kundensupport von Pointchamp () kontaktieren. Wechselt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums in eine Version mit größerem Umfang an Features kann der Kunde ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Accounts durch Pointchamp die zusätzlichen Funktionen der Software nutzen. Wechselt der Kunde in eine Version mit niedrigerem Umfang an Features, kann der Kunde ab dem Zeitpunkt der Umstellung des Kundenzugangs durch Pointchamp nur noch die reduzierten Funktionen der Software in Anspruch nehmen.
4. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen
4.1. Pointchamp gewährleistet eine 98,5%-ige Verfügbarkeit der als SaaS zur Verfügung gestellten Software im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Pointchamp liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der geltenden Feiertage) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die gemäß Ziffer 4.2. vorab angekündigt wurden.
4.2. Pointchamp ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der geltenden Feiertage) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der geltenden Feiertage) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird Pointchamp diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von Pointchamp zu vertreten ist.
4.3. Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Pointchamp wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter Berücksichtigung der geltenden Feiertage) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicher zustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird Pointchamp sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.
4.4. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z. B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
5. Mitwirkungsleistungen des Kunden
5.1. Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.
5.2. Der Kunde ist dazu verpflichtet, während der Testphase gemäß der Ziffern 2.2. und 2.3. die Funktionalitäten und generelle Beschaffenheit der Software zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software gegenüber Pointchamp anzuzeigen. Auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit, die während der Testphase bereits bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software gegenüber Pointchamp angezeigt wurden, kann sich der Kunde gegenüber Pointchamp nicht berufen.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
5.4. Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software von Pointchamp nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird Pointchamp unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über: a) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung; b) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmender Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; c) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von Pointchamp bereitgestellte Leistung, z. B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.
5.5. Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.
5.5.1. Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
5.5.2. Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von Pointchamp wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von Pointchamp kommen. Pointchamp ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.
5.5.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus-Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Pointchamp Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.
5.5.4. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts“, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts“ bezieht sich dabei auf den Pointchamp Account.
5.5.5. Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.
5.6. Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Pointchamp den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: a) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten; b) die technische Anbindung von Schnittstellen aufseiten des Kunden nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten; c) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account. 5.7. Der Kunde ist verpflichtet, Pointchamp über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Der Kunde wird Pointchamp bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. Pointchamp ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung an der Pointchamp Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
6. Rechteeinräumung
6.1. Pointchamp räumt dem Kunden ein nicht -ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software ein.
6.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und Dritten zur Nutzung nicht zur Verfügung zu stellen.
7. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen
7.1. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise, wie sie im Angebot dargestellt werden. Die dortigen Preise sind monatliche oder jährliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe, sofern anwendbar. Die Höhe der monatlichen oder jährlichen Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich dem gewünschten Feature-Umfang („Essential“; „All-in-One“).
7.2. Der Kunde hat die Wahl zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig.
7.3. Bei monatlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag des Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software über den Account und endet nach Ablauf eines Monats. Bei Zahlung mit Kreditkarte behält sich Pointchamp das Recht vor, die Gültigkeit der Karte zu überprüfen, den Verfügungsrahmen für die Debitierung sowie die Adressangaben zu kontrollieren. Pointchamp ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die eingegebene Kreditkarte als Zahlungsmittel abzulehnen. Bei monatlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung von Pointchamp in elektronischer Form in seinem Profil zum Abruf zur Verfügung gestellt sowie per E-Mail versandt.
7.4. Bei jährlicher Abrechnung beginnt der Abrechnungszeitraum mit dem Tag der Freischaltung des Accounts und endet nach Ablauf eines Jahres. Der Rechnungsbetrag ergibt sich hierbei aus der 12-fachen monatlichen Vergütung für die bestellte Software (Ziffer 7.1), abzüglich eines möglichen Rabatts bei jährlicher Vorauszahlung. Pointchamp schaltet den mit dem Kunden vereinbarten Zugang und auf der Rechnung angegebenen Leistungszeitraum entsprechend zunächst für ein Jahr frei. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erfolgen in der Regel per Überweisung jährlich im Voraus. Bei jährlicher Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung von Pointchamp in elektronischer Form in seinem Profil zum Abruf zur Verfügung gestellt sowie per E-Mail versandt. Das Zahlungsziel der Überweisung ist zwei Wochen ab Rechnungsdatum.
7.5. Zusätzlich steht dem Kunden bei monatlicher und jährlicher Abrechnung die Zahlung per Bankeinzug zur Verfügung. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wenden wir das SEPA-Lastschriftverfahren an. Pointchamp wird den Kunden vor der Durchführung einer Lastschrift im SEPA-Lastschriftverfahren mit angemessenem zeitlichem Vorlauf darüber informieren, in der Regel zwei Tage vorher. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift auf einen Tag verkürzt wird.
7.6. Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Kontos, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Kunde Pointchamp, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.
7.7. Sollte sich bei der monatlichen Abrechnung die Preisklasse der Version aufgrund einer Veränderung am Umfang der Features („Essential“; „All-in-One“) erhöhen oder verringern (Ziffer 3.2), stellt Pointchamp den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende des Abrechnungsmonats mit der folgenden Rechnung für den nächsten Abrechnungsmonat in Rechnung. Sollte sich bei monatlicher Abrechnung die Preisklasse der Version wegen einer Änderung am Umfang der Features („Essential“; „All-in-One“) während des Abrechnungszeitraumes verringern (Ziffer 3.2.), so hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.
7.8. Sollte sich bei jährlicher Abrechnung die Preisklasse der Version aufgrund einer Veränderung am Umfang der Features („Essential“; „All-in-One“) während des Abrechnungszeitraumes erhöhen oder verringern (Ziffer 3.2.), stellt Pointchamp den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung bzw. dem bereits in Rechnung gestellten Betrag und dem Betrag auf Basis des geänderten Preises bis zum Ende der jährlichen Laufzeit zusätzlich in Rechnung (tagesgenaue Abrechnung). Sollte sich bei jährlicher Abrechnung die Preisklasse der Version wegen einer Änderung am Umfang der Features („Essential“; „All-in-One“) während des Abrechnungszeitraumes verringern (Ziffer 3.2.), so hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.
7.9. Im Verzugsfall des Kunden, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist Pointchamp berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird Pointchamp den Kunden im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen weiterzubezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber Pointchamp geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat Pointchamp kein Recht den Zugang zu der Software zu sperren. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
8. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung
8.1. Sobald der Kunde seine Zugangsdaten erhalten hat, beginnt eine kostenfreie 14-tägige Testphase (siehe Ziffer 2.2. und 2.3,). Nach Ablauf dieser 14-tägigen Testphase verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch. Der Kunde kann nach Ende der Testphase entscheiden, ob er einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software abschließen möchte.
8.2. Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Monat, sofern nicht der Kunde vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt.
8.3. Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht der Kunde mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt. Für die Verlängerung der Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung wird Pointchamp dem Kunden spätestens zwei Wochen vor Beginn der neuen Verlängerungsperiode eine neue Jahresrechnung zur Überweisung zur Verfügung stellen.
8.4. Pointchamp hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen und Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu kündigen.
8.5. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.6 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Gesetzliche Haftung bei entgeltlicher Leistungserbringung. Bei entgeltlicher Leistungserbringung haftet Pointchamp gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Pointchamp bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Pointchamp erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie” bezeichnet werden.
9.2. Haftungsbeschränkung bei entgeltlicher Leistungserbringung. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet Pointchamp bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Schäden, welche von Pointchamp verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalspflichtverletzungen). In diesen Fällen ist die Haftung von Pointchamp auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalspflichten sind (siehe Ziffer 9.2. Satz 1), ist ausgeschlossen, außer Pointchamp haftet kraft Gesetzes zwingend (siehe Ziffer 9.1. Satz 2).
9.3. Haftung bei unentgeltlicher Leistungserbringung. Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z. B. innerhalb der Testphase) haftet Pointchamp nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hierfür haftet Pointchamp uneingeschränkt.
9.4. Ansprüche gegen Dritte. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1. bis 9.3. gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von Pointchamp.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1. Pointchamp erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schließen hierzu eine Vereinbarung im nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab.
10.2. Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen über die kostenfreie als auch über die kostenpflichtige Nutzung. Sämtliche Informationen gleich, ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die a) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder b) die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftiger kennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die a) dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, b) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, c) anderweitig öffentlich bekannt sind, d) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, e) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder f) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrags.
11. Änderungsvorbehalte
11.1. Pointchamp hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. Pointchamp verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
11.2. Pointchamp behält sich vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außer Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung von Funktionalitäten der Software eine wesentliche Änderung der durch die Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Pointchamp dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Pointchamp wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
11.3. Pointchamp behält sich darüber hinaus vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, a) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von Pointchamp angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; b) soweit Pointchamp damit einer an Pointchamp gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; c) soweit dieser förderlich ist, um Sicherheitslücken der Software zu beseitigen; oder d) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist.
11.4. Pointchamp ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. Pointchamp wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekannt geben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 11.4.
11.5. Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 11. form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Pointchamp behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
11.6. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.2. Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Pointchamp und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von Pointchamp.
12.3. Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden die Sprachen zur Verfügung, in welchen diese AGB auf der Webseite abrufbar sind. Maßgeblich für den Vertragsschluss für Kunden aus der DACH-Region – Deutschland, Österreich Schweiz – ist dabei die zum Vertragsschluss gültige deutsche Fassung.
Version 12-2020